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Betreuung

Die OGS am Sennerand, samt OGS Team, wurde vor vielen Jahren von einem Elternverein im Rahmen einer 8-13 und 13 Plus Betreuung geführt und organisiert. Am 01.08.2023 fand der Wechsel zum Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH statt und somit der Start einer OGS samt 7:30-13:05 Uhr Betreuung.

Betreut werden die Kinder von pädagogischen Fachkräften und Ergänzungskräften. Zusätzlich wird das Team aus dem Lehrerkollegium durch Lehrerstunden ergänzt, welche meist bei der Unterstützung in der Lernzeit eingesetzt werden.

Die OGS hat ansprechende Betreuungsräume sowie einen Speiseraum. Die Lernzeitaufgaben werden in den Klassenräumen erledigt. Weiterhin steht der OGS das ansprechende und große Außengelände der Schule den ganzen Tag zur Verfügung.

Verpflegung

Frühstück

In den Ferien und an den Brückentagen geben Sie Ihrem Kind bitte ein gesundes und ausreichendes Frühstück mit.

Mittagessen

Das Mittagessen liefert die Frischküche aus der gegenüber liegenden Kita Sternschnuppe in Oesterholz. Der wöchentliche Speiseplan bietet eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.

 

Freizeit am Nachmittag

Da die schulische Lernzeit an unserer Schule mit drei Stunden pro Woche im Vormittagsbereich stattfindet, haben die Kinder am Nachmittag viel Zeit, die sie mit freiem Spielen oder in unterschiedlichen Angeboten in der OGS verbringen.
Die häuslichen Leseaufgaben, sowie das Üben des Kopfrechnens fallen in die Verantwortung der Kinder bzw. Eltern zu Hause.

Fehl- und Abholzeiten

Der Besuch der OGS beinhaltet laut Erlass eine regelmäßig, tägliche verlässliche Betreuungszeit bis 15 Uhr. Somit ist die Teilnahme Ihres Kindes an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule bis 15 Uhr verpflichtend. Eine Betreuung bis 16:30 Uhr steht Ihnen zur Verfügung. Die Abholzeiten sind:

  • Montag-Donnerstag: 15 Uhr bis 15:15 Uhr, ab 16:00 Uhr flexibel
  • Freitag: ab 14:45 Uhr bis 15 Uhr

Sollte Ihr Kind, in Ausnahmefällen, nicht zur OGS kommen bzw. muss die OGS früher als 15 Uhr verlassen, melden Sie es bitte so zeitig wie möglich, per Sdui und Abmeldeformular von der OGS ab.

Krankheiten

Informieren Sie uns bitte rechtzeitig über ansteckende Krankheiten Ihres Kindes wie z.B. Röteln, Salmonellen, Keuchhusten, Scharlach, Masern, Windpocken und auch Läusebefall. Die Schule und somit auch die OGS darf während der Krankheitszeit nicht besucht werden. Bitte melden Sie ihr Kind stets über Sdui ab, wenn es nicht kommt.

Elternkontakt

Eine gute Betreuung Ihres Kindes bedarf auch Ihrer Mithilfe. Deshalb ist ein regelmäßiger Austausch mit den Mitarbeiter*Innen der OGS wichtig.

Sie haben die Möglichkeit uns jederzeit anzusprechen oder einen Gesprächstermin zu vereinbaren um Anliegen, Veränderungen, Sorgen etc. zu besprechen. Sie sind auch jederzeit herzlich eingeladen vorbei zu kommen, unsere Türen stehen Ihnen immer offen (Der Anlass zu einem Gespräch muss nicht immer ein Problem sein.).

Dinge, die Ihr Kind mitbringen sollte

Achten Sie sowohl im OGS Alltag als auch im Ferienprogramm immer auf wetterfeste und der Jahreszeit angepasste Kleidung Ihres Kindes und sorgen Sie für einen Satz Wechselkleidung, der Ihrem Kind in der OGS zur Verfügung steht. Wir nutzen oft und auch bei jedem Wetter unser schönes Außengelände.

Für Schäden an Kleidung und Sachgegenstände wird keine Haftung übernommen!

Dinge, die nicht in die OGS gehören

Spielzeuge, Handys und Ähnliches müssen zu Hause bleiben, auch Wertgegenstände, wie Smartwatch, sollten nicht mit in die OGS gebracht werden. Falls Kinder eine Smartwatch dabei haben, muss diese bis zum Ende der Betreuungszeit im Schulmodus eingestellt sein und im Schulranzen aufbewahrt werden.

Ausnahme bildet die Ferienbetreuung, in denen privates Spielzeug mitgebracht werden darf. Bei Verlust oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen.

OGS-Post

Alle wichtigen Informationen erhalten Sie über Sdui. Dort finden Sie Elternbriefe, Informationen und Abfragen. Besonders Abfragen sollten Sie bitte so schnell wie möglich und zeitnah auf Sdui beantworten.

Bitte beachten Sie, dass Antworten, die uns erst nach dem Abgabetermin erreichen, leider nicht mehr berücksichtigt werden können!

Unfallversicherung / Aufsichtspflicht

Die Kinder sind für die Dauer des Aufenthaltes in der OGS durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das gilt auch für den Schulweg.

Der Bereich Aufsichtspflicht ist wie folgt geregelt: Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt, wenn das Kind während der Öffnungszeit von Mitarbeitern der OGS in Empfang genommen wird und endet, wenn es beim Verlassen der Einrichtung verabschiedet wird. Wenn Sie Ihr Kind abholen, sollte sich das Kind bei einem Betreuer abmelden.